Rückrufaktionen
Rückrufaktionen
Europäische Verbraucherzentrale zieht Bilanz aus den
Jahresmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem

Warum beschäftigen wir uns als Feuerwehr mit Verbrauerschutz?
Rückrufaktionen oder Untersagungsverfügungen werden nur gestartet wenn von Geräten eine Gefahr für den Nutzer ausgeht.
Brandgefahr besteht sehr oft beim Betrieb von unsicheren Elektrogeräten.
Spielzeug welches als unsicher gilt, verletzt im Gefahrenfalle unsere ahnungslosen Kinder!
Wir können Sie und Ihre Kinder nicht vor derartigen unsicheren Geräten schützen!
Wir können nur Hinweise auf diese geben!
Denken Sie daran: Rauchmelder retten Leben!
Hier einige Hinweise auf unsichere Geräte und Rückrufaktionen:
Kinderzimmer - Brandgefahr
Gefahren im Kinderzimmer durch Elektrische Geräte?
Gefahren für Kinder durch Spielzeug sind jedem bekannt. Jeder achtet beim Kauf von Spielzeug darauf dass keine Giftstoffe im Produkt enthalten sind. Es wird darauf geachtet die Teile nicht verschluckt werden können oder andere Verletzungsgefahren auftreten können.
Denken Sie auch an die Brandgefahren?
Hat jedes Kinderzimmer einen Rauchmelder?
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Untersagungsverfügung
Holz-Geburtstagsring, Art.-Nr. 9400200
EAN-Code: 4007937400206
Firma Globos – Luftballons GmbH, Maimoorweg 62, 22179 Hamburg
Hauptmangel:
Der Geburtstagsring ist keine Spielware im Sinne der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) und fällt auch unter keine weitere Regelung der EU zur Harmonisierung des innereuropäischen Warenverkehrs. Ein Anbringen der CE-Kennzeichnung ist daher nicht statthaft (§ 6 Abs. 1 GPSG).
An der Ware ist die vollständige Anschrift des Inverkehrbringers oder seines Bevollmächtigten anzubringen. Die alleinige Angabe des Firmennamens oder einer Internetadresse ist nicht ausreichend (§ 5 Abs. 1 Ziff. 1b GPSG).
Es ist vorgesehen die Kerzen direkt in dem Holzring zu befestigen, sodass es beim herunter brennen der Kerzen zur Entzündung des Holzringes bzw. zu einer Gefährdung der Benutzer bei bestimmungsgemäßer Verwendung kommen kann. Hier besteht Brandgefahr.
Damit entspricht dieses Produkt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 GPSG zum Inverkehrbringen.
Zuständige Behörde: Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachabteilung Produkt- und Anlagensicherheit, Referat Produktsicherheit, Billstraße 80a, 20539 Hamburg
Aktenzeichen: G 222 / TA2026/07 (UV 003/08)
» http://www.baua.de
Wer denkt bei dem Kauf von Elektrogeräten daran das diese in Flammen auf gehen können?
Wer denkt an einen Rauchmelder wenn Elektrogeräte gekauft werden?
Hier einige Beispiele von Geräten welche durch die Hersteller zurückgerufen werden.
Selbst Markenhersteller rufen Geräte zurück!
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Hinweis des Europäische Verbraucherzentrum:

» www.evz.de
25. Woche 2008
Fersehgerät Brandgefahr
Kategorie: Elektrogeräte
Produkt: Fernsehgerät
Marke: JVC
Typ/Artikelnummerl: AV-21L7SU, Seriennummer: von 10260001 bis 16217620.
Beschreibung: 21-Zoll Farbfernseher, hergestellt 2007.
Herkunftsland: Deutschland
Von dem Produkt geht aufgrund eines Herstellungsfehlers eine Brandgefahr aus. Die verwendeten Kaltleiter können sich überhitzen und durchbrennen, was zur Rauch- und Geruchsentwicklung und letztlich zum Schmelzen des Fernsehers führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Gerät Feuer fängt. Der Sicherheitshinweis, wie einer Überhitzung vorzubeugen ist, genügt nicht als Schutz gegenüber dem fehlerhaft eingebautem Kaltleiter.
24.09.2007
Brandgefahr bei Wäschetrocknern von hanseatic und Viking
OTTO, Schwab und Baur haben eine umfassende und für die Kunden kostenlose Reparaturaktion für Kondensationstrockner einer bestimmten Baureihe eingeleitet, die in den Jahren 1995 bis 2006 von OTTO, Schwab und Corso unter der Marke "hanseatic" sowie von Baur unter den Marken "Viking" und "hanseatic" vertrieben wurde.
4. Woche 2008
Öllampe in Form eines Drachens
Vergiftungsgefahr und Brandgefahr
Kategorie: Dekorationsartikel
Produkt: Öllampe in Form eines Drachens.
Marke: Mayer Chess
Typ/Artikelnummer: 130175.
Beschreibung: Öllampe in Gestalt eines Drachen mit einer Glaskugel, in die das Lampenöl eingefüllt wird.
Herkunftsland: Unbekannt
Von den beschriebenen Produkten geht eine Vergiftungsgefahr aus, weil:
- der Docht nicht durch eine Sicherung geschützt und somit für kleine Kinder zugänglich ist;
- der Dochthalter und die Einfüllöffnung nicht mit einem Verschluss gesichert sind, der sich nur über zwei gleichzeitige verschiedene Bewegungen (drücken und drehen) öffnen lässt, das heißt, es gibt keinen Bajonettverschluss.
Eine Aufnahme des Lampenöls, etwa durch Nuckeln an dem Docht, kann tödliche Folgen haben.
Außerdem geht von den Produkten eine Brandgefahr aus, weil:
- Öl auslaufen kann;
- die mit Öl gefüllte Lampe sehr kopflastig ist und somit leicht umkippen kann, was wiederum ein Auslaufen des Öls zur Folge haben kann, zumal es keinen Auslaufschutz gibt. Ein großer Brand kann entstehen.
Das Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der geltenden Europäischen Norm EN 14059.
Fünf Todesfälle und über 700 Unfälle in Deutschland gehen auf ähnliche Produkte zurück.
Der Importeur hat das Produkt freiwillig vom Markt genommen.
KRUPS GEHT AUF NUMMER SICHER und ruft zum Sicherheitscheck auf!
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Krups Kaffee-/Espresso Vollautomaten [58 KB] [25 Clicks]
Rückruf der efbe-Schott Kaffee-Tee-Kombinationen KTK 300 wegen Brandgefahr
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Kaffee-Tee-Kombination KTK 300 [42 KB] [27 Clicks]
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin » www.baua.de
Europäische Verbraucherzentrum » www.evz.de
Verbraucherinformationssystem VIS Bayern » www.vis.bayern.de
Verbraucherschutzzentralen






