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Lieber Gast

Es ist Freitag, der 30.07.2010 Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Abend und freuen uns über Ihren Besuch hier auf unserer Homepage.

Unser Tip des Tages...

Vorsicht mit Flüssiggas (Propan usw.) und anderen brennbaren Gasen! Niemals rauchen und kein offenes Feuer verwenden! Explosionsgefahr! Anlagen darf nur der zugelassene Installateur bauen.

Das sollten Sie wissen

Feuer im Hotel
Feuer im Hotel

Gut vorbereitet das Richtige tun - Ein Leitfaden für Gäste Bei einem etwaigen Brandausbruch im Hotel sollten Gäste nicht völlig unvorbereitet sein. Das Faltblatt der VBG enthält einige leicht zu ... Details ...

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...dieser Homepage erfolgte am Sonntag, 20. Juni 2010 um 14:07:13 Uhr.

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Spamschutz
www.rs-studio.at

Verwendung von Warenzeichen

Die Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH ist Inhaberin des beim Deutschen Patentamt als Deutsche Marken eingetragenen Feuerwehr-Signets und Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr

Das Feuerwehr-Signet stellt sinnbildlich die Tätigkeiten der Feuerwehren dar:
Brandbekämpfung-TechnischeHilfe-Katastrophenschutz-Rettungsdienst (löschen -bergen-retten- schützen).
Das Signet wurde im Jahre 1973 geschaffen und ist urheberrechtlich geschützt unter den Nummern 979 840 sowie 397 09 343 beim Deutschen Patentamt eingetragen.



Das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) wurde im Jahre 1964 gestiftet und besteht aus dem Emblem des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV) verbunden mit einem Flammen-Symbol.

Das Emblem der DJF ist urheberrechtlich geschützt und unter den Nummern 883 689 sowie 398 55 660 beim Deutschen Patentamt registriert.

Verwendungsvoraussetzung

Feuerwehren dürfen die vorgenannten Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH auf nachstehend aufgeführten Drucksachen ohne vorherige Genehmigung unter der Voraussetzung nutzen, dass der Druck in Eigenleistung ( z.B. durch ein Mitglied der Feuerwehr ) erfolgt und die bedruckten Gegenstände nicht weiterverkauft werden: ( z..B. Sonder-Briefumschläge ) Wird eine Druckerei beauftragt, ist diese darauf hinzuweisen, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.

- Briefpapier,
- Briefumschläge,
- Postkarten,
- Schmuckumschläge,
- Schmuckkarten,
- Festzeitschriften, * )
- Veranstaltungsplakate

* ) wird die Festschrift durch Anzeigen, die durch Anzeigenwerbegesellschaften eingeworben werden finanziert und ist die Feuerwehr nur für den redaktionellen Teil der Festschrift verantwortlich, handelt es sich um eine gewerbliche Verwendung, die durch einen Einzel-Lizenzvertrag zwischen Versandhaus und der Anzeigenwerbe-Gesellschaft geregelt zu vereinbaren ist.

Der Abdruck des Feuerwehr-Signets und / oder des Emblems der Deutschen Jugendfeuerwehr ist zusätzlich mit dem Zeichen (R) zu versehen.

Die Einbindung des Signets und / oder des Emblems der Deutschen Jugendfeuer-wehr in eine private oder in eine Homepages der der Feuerwehr werden unter der Voraussetzung geduldet, dass das Signet und / oder Emblem mit einem Link zu

» www.feuerwehrversand.de/40/Warenzeichen.htm/

verbunden wird.

Aufträge an gewerbliche Hersteller bedürfen in jedem Fall der Genehmigung des Versandhauses.
Die gewerbliche Nutzung muß jeweils durch den Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen dem Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes und dem Lizenznehmer geregelt werden. (Anträge auf Verwendungserlaubnis auf Anforderung.)
Werden Aufträge unter Verwendung der Warenzeichen und Geschmackmuster an gewerbliche Hersteller erteilt ohne das eine Lizenz-Vereinbarung zwischen dem Versandhaus und dem Hersteller zustande gekommen ist, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Versandhaus für den Schaden.

Die unerlaubte Verwendung der vorgenannten, eingetragenen Warenzeichen stellt eine Verletzung des Warenzeichen-Schutzgesetzes (WZG) dar und zieht in jedem Fall rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen nach sich.

Nur Originalform verwenden

Die genannten Zeichen dürfen nur in der Originalform abgebildet werden. Abweichungen in Form, Farbe, oder das Hinzufügen von Kränzen, Flammen, Wappen usw. sind ebenso nicht erlaubt, wie die Einzelabbildung eines der vier Elemente des Feuerwehr-Signets.
Das Einfügen von Kreis-, Stadt-, Gemeinde- oder sonstigen Wappen ist nicht gestattet. (Gemäss Sondervereinbarung mit einigen Bundesländern dürfen diese das Landeswappen in der Mitte des Feuerwehr-Signets abbilden.)



Verwendungserlaubnis und Lizenzverträge ausschließlich über:

Versandhaus des Deutschen
Feuerwehrverbandes GmbH
Koblenzer Str. 135
53177 Bonn
Tel (0228) 95350-0
Fax (0228) 9 53 50 91
email: info@feuerwehrversand.de
internet: » www.feuerwehrversand.de/

 

30 July 2010 10:32.

Unser letzter Einsatz:
19.06.2010 17:13 Uhr
Brennender Hochsitz
am Sittardweg gelöscht
Unser nächster Einsatz: ???


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09.08.2010:
19:30 Uhr Schwimmen

20.08.2010:
19:30 Uhr Übung / Schulung

28.08.2010:
9. Halbmarathon


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