Qualm heißt nicht immer Feuer
Qualm heißt nicht immer Feuer
Unnötige Alarmierungen der Feuerwehr kosten die Allgemeinheit richtig viel Geld. Fehleinsätze kommen im Kreis Euskirchen immer wieder vor: in den Jahren 2007 bis 2009 insgesamt 426 Mal in Sachen Feuerwehr, 477 Mal beim Rettungsdienst.
Kreis Euskirchen
Von Thomas Schmitz, 20.08.10, 17:17h

Am Samstagabend um 22.30 Uhr heulten in Bad Münstereifel die Sirenen, gleichzeitig schrillten Dutzende Piepser von Mitgliedern der kurstädtischen Wehr. In Rodert sollte ein Wohnhaus brennen. Ein kompletter Löschzug inklusive der Drehleiter sowie ein Rettungswagen und die Polizei machten sich auf den Weg in den Münstereifeler Außenort. Zusammen mit den Vertretern der örtlichen Presse waren so geschätzte 50 bis 60 Leute auf Trab.
Doch all der Aufwand war umsonst: Der Hausbesitzer hatte hinter dem Haus lediglich Holz verbrannt. Fürs Protokoll wurde aus dem scheinbaren Großeinsatz, bei dem angeblich fünf Menschenleben, darunter das eines Kleinkindes, in Gefahr waren, ein „Fehleinsatz“. Das kommt im Kreis Euskirchen immer wieder vor. In den Jahren 2007 bis 2009 insgesamt 426-mal in Sachen Feuerwehr, 477-mal beim Rettungsdienst.
„Nach Treu und Glauben“
„Es gibt einen Unterschied zwischen einem Fehleinsatz und einer böswilligen Alarmierung“, erklärte Kreisbrandmeister Udo Crespin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ein Fehleinsatz ist für den meldenden Bürger im Grunde genommen kostenlos. Der Steuerzahler muss dafür aufkommen, die Gebühren erhebt die Kommune. „Wenn jemand Feuer und Rauch entdeckt, die Feuerwehr dann aber nicht eingreifen muss, können wir den Anrufer nicht belangen“, so Crespin weiter. Dies widerspreche der Forderung, dass Bürger einen Schaden „nach Treu und Glauben“ melden sollen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn Vorsatz hinter den Anrufen steckt. „Dann können die Kommunen, die für die Feuerwehr zuständig sind, Geld vom Melder kassieren“, weiß Crespin. 35-mal wurde die Feuerwehr zwischen 2007 bis 2009 böswillig alarmiert, der Rettungsdienst nur neunmal. Eine rechtliche Grauzone ist fahrlässiges Handeln. Darunter fällt auch die Abholzverbrennung in Rodert, denn so ein Feuer muss selbstverständlich bei der Kommune angemeldet werden. Diese gibt das dann an die Rettungsleitstelle des Kreises weiter.
Wie die Kommunen die Gebühren veranschlagen, das erklärte der Euskirchener Wehrleiter Peter Pesch. Die Stadt Euskirchen verlangt pro Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau 22 Euro pro Stunde, für ein Fahrzeug 60 bis 90 Euro sowie eventuelle Entsorgungskosten. Bei einem Fehlalarm - das gilt auch für Falschmeldungen von Brandmeldeanlagen in Firmen - veranschlagt die Stadt pro Löschgruppe 270 Euro, pro Löschzug 450 Euro. Die Gebührensätze sind aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich: Für eine vorsätzliche Fehlalarmierung verlangt Bad Münstereifel für einen Löschzug etwa stolze 1100 Euro. Bei „Telefonscherzen“ von Kindern lässt man meist Gnade vor Recht walten. Man hat aber sehr gute Erfahrungen mit einem persönlichen Gespräch gemacht, zu dem die Eltern ins Kreishaus eingeladen werden.
Wieder anders handhabt man die schon erwähnten Fehleinsätze im Rettungsdienst. „Ruft man nicht an, geht es um den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung“, sagte Crespin. Die Bürger sind also angehalten, anzurufen. Crespin ist im Kreis Euskirchen noch keine Situation bekannt geworden, in der ein Anrufer Gebühren zahlen sollte. Das sieht bei böswilligen Alarmierungen anders aus. Crespin: „Die werden rigoros in Rechnung gestellt.“ Und zwar mit 350 Euro für einen Rettungswagen und 650 Euro für die Kombination Rettungswagen / Notarzteinsatzfahrzeug. Denn nicht der Steuerzahler, sondern die Krankenkassen und privaten Versicherungen kommen ansonsten für die Kosten auf.
Fluch und Segen zugleich bei den Alarmierungen ist das Mobiltelefon. Wobei der Kreisfeuerwehrchef nur eine negative Sache bei den Handys sieht: „Wenn Passanten mit ihren Handys in Notfallsituation fotografieren und filmen und das dann hinterher ins Internet stellen.“ Ansonsten hält Crespin die Mobiltelefone für eine segensreiche Erfindung. Denn sie verkürzen die Zeit bis zur Alarmierung enorm. Verkehrsunfälle etwa können sofort gemeldet werden und nicht erst dann, wenn man ein Telefon findet.
„Früher war das einfach verlorene Zeit, bis der Notruf abgesetzt werden konnte“, so Crespin. Da mache es auch nichts aus, wenn zu einem Ereignis zehn bis 15 Anrufe bei der Leitstelle eingingen. Auch die GPS-Funktion wird immer besser, Personen können geortet werden. Crespin: „Zugriff hat die Rettungsleitstelle natürlich nur mit dem Einverständnis der Betroffenen.“
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1281431639092.shtml


